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   BGH, 04.07.1996 - III ZR 34/96   

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https://dejure.org/1996,11232
BGH, 04.07.1996 - III ZR 34/96 (https://dejure.org/1996,11232)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1996 - III ZR 34/96 (https://dejure.org/1996,11232)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1996 - III ZR 34/96 (https://dejure.org/1996,11232)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.04.1992 - XII ZR 200/91

    Streitwert bei Berufung auf Mietreschutzregelung

    Auszug aus BGH, 04.07.1996 - III ZR 34/96
    Zu den Verfahren, in denen Bestand oder Dauer eines Pachtverhältnisses streitig sind, zählen auch Räumungsklagen nach vorausgegangener Kündigung, wenn die Wirksamkeit dieser Kündigung von den Parteien unterschiedlich beurteilt wird (vgl. BGH, Urteil vom 1. April 1992 - XII ZR 200/91 - WM 1992, 1049, 1050).
  • BGH, 14.10.1993 - LwZB 6/93

    Bemessung des Gegenstandswerts bei Räumung und Herausgabe eines

    Auszug aus BGH, 04.07.1996 - III ZR 34/96
    Dies hat der Bundesgerichtshof bereits ausgesprochen, und zwar bezogen auf das Rechtsmittelinteresse eines zur Räumung verurteilten Pächters (BGH, Beschluß vom 14. Oktober 1993 - LwZB 6/93 - NJW-RR 1994, 256).
  • BGH, 17.03.2005 - III ZR 342/04

    Streitwert einer Räumungsklage über eine Kleingartenparzelle

    Ist das Bestehen oder die Dauer eines Pacht- oder Mietverhältnisses streitig, ist für den Zuständigkeitsstreitwert, die Rechtsmittelbeschwer sowie die Beurteilung, ob eine vermögensrechtliche Streitigkeit vor dem Amtsgericht der obligatorischen Streitschlichtung nach § 15a Abs. 1 Nr. 1 EGZPO unterliegt, nach § 8 ZPO, der auch auf Räumungsklagen nach vorausgegangener Kündigung eines Kleingartenpachtverhältnisses anzuwenden ist (vgl. Senatsbeschluß vom 4. Juli 1996 - III ZR 34/96 - BGHR ZPO § 8 Räumungsklage 7), der Betrag der auf die gesamte streitige Zeit entfallenden Pacht oder Miete und, wenn der 25-fache Betrag des einjährigen Entgelts geringer ist, dieser Betrag für die Wertberechnung entscheidend.
  • BGH, 29.04.2004 - III ZB 72/03

    Rechtsmittelbeschwer bei Anspruch auf Beseitigung von Aufbauten auf einem

    Ob dies nur dann gilt, wenn kein besonderer Klageantrag auf Abbruch oder Beseitigung eines Bauwerks gestellt worden ist (Schneider/Herget, Streitwert-Kommentar für den Zivilprozeß, 11. Aufl., Rn. 2979 ff, insbesondere 2982; anders wohl BGH, Beschluß vom 10. Mai 2000 - XII ZR 335/99 - NJW-RR 2000, 1739 f; offen gelassen im Senatsbeschluß vom 4. Juli 1996 - III ZR 34/96 - BGHR ZPO § 8 Räumungsklage 7), kann hier auf sich beruhen.
  • BGH, 22.01.2013 - VIII ZR 104/12

    Revision: Beschwer bei Verurteilung zur Wiedereinräumung des Mietbesitzes an

    Wenn und soweit die Sonderbestimmung des § 8 ZPO einschlägig ist, ist der zur Räumung und Herausgabe des Pachtgrundstücks in vertragsgemäßem Zustand erforderliche Aufwand mithin ohne Bedeutung und für eine Anwendung des § 3 ZPO daneben kein Raum (BGH, Beschluss vom 4. Juli 1996 - III ZR 34/96, juris Rn. 6).
  • BGH, 16.03.2012 - LwZB 3/11

    Berufung im Landwirtschaftsverfahren: Bemessung der Beschwer des infolge einer

    Der Kostenaufwand der Beklagten zur Erfüllung der Räumungspflicht ist nach dem Wortlaut des § 8 ZPO ohne Bedeutung (Senatsbeschluss vom 14. Oktober 1993 - LwZB 6/93, NJW-RR 1994, 256 und BGH, Beschluss vom 4. Juli 1996 - III ZR 34/96, BGHR ZPO § 8 Räumungsklage 7).
  • BGH, 11.02.2014 - VIII ZR 214/13

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwerdewert bei Verurteilung zur Räumung

    Auch die für den Fall der Räumung von der Nichtzulassungsbeschwerde angeführten Rückbaukosten können bei der Bemessung des Beschwerdewerts keine Berücksichtigung finden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 1993 - LwZB 6/93, NJW-RR 1994, 256 unter II; vom 4. Juli 1996 - III ZR 34/96, juris Rn. 6).
  • BGH, 10.05.2000 - XII ZR 335/99

    Bemessung der Beschwer bei Räumungsklage

    Das hat der Bundesgerichtshof für die im Zusammenhang mit der Räumung anfallenden Kosten bereits entschieden (BGH, Beschluß vom 4. Juli 1996 - III ZR 34/96 - BGHR ZPO § 8 Räumungsklage 7 m.N.).
  • BGH, 30.01.1997 - III ZR 206/96

    Beschwer: (Kleingarten-) Grundstück - Herausgabe

    Ein zwischen den Parteien bestehendes Nutzungsverhältnis wäre daher als Pachtvertrag i.S.d. § 8 ZPO zu qualifizieren (vgl. Senat, Beschluß vom 4. Juli 1996 - III ZR 34/96 -).
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